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Subventionen bei Stromerzeugung

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Bericht von Dr. Ludwig Lindner vom 15.01.2008 zum Thema:
 Subventionen bei der Stromerzeugung

1. Steinkohle

Import-Steinkohle kostet 60 €/t, deutsche Steinkohlekohle kostet 150 €/t.
Die deutsche Steinkohle, 2007 etwa 25 Mill. t/Jahr wird mit etwa 2,2 Mrd. € subventioniert, um den Kostenvorteil der Import-Steinkohle auszugleichen.

Bei einem Wirkungsgrad von etwa 45 % ergeben sich einschließlich einem Fixkostenanteil für den Kapitaldienst von etwa 2 cts/kWh:

  • Strom aus Import-Steinkohle 3,6 cts/kWh
  • Strom aus deutscher Steinkohle ohne Subventionen  6,1 cts/kWh
  • Strom aus deutscher Steinkohle mit Subventionen 3,6 cts/kWh
  • Die Subvention von Strom aus deutscher Steinkohle beträgt somit 2,5 cts/kWh.
  • Die Subventionierung der Steinkohle erfolgt über Steuern.

Verfügbarkeit nach Bedarf. Die Steinkohlekraftwerke werden jedoch üblicherweise im Mittellastbereich betrieben mit etwa 4.000 Stunden pro Jahr. (siehe http://www.buerger-fuer-technik.de/body_endlager_fur_co2.html )

2. Windstrom

2.1.Windstrom an Land wird nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) mit rund 9 cts/kWh vergütet. Der Windstrom an Land ist nur an 1.500 Stunden pro Jahr ungesichert verfügbar, weshalb ständig Reservestrom vorgehalten werden muss, wodurch Zusatzkosten von 2,4 cts/kWh entstehen. Der Windstrom verdrängt kostengünstigen Strom z.B. aus Steinkohle mit 3,6 cts/kWh, so dass der Windstrom an Land mit ca. 8 cts/kWh subventioniert wird. (http://www.buerger-fuer-technik.de/body_wert_des_windstroms.html)

2.2. Windstrom vom Meer (Offshore) soll wegen der höheren Aufwendungen mit 14 cts/kWh vergütet werden. Der Windstrom vom Meer soll mit rund 3.000 Stunden pro Jahr, aber auch ungesichert zur Verfügung stehen. Deshalb muss auch hier ständig Reservestrom vorgehalten werden, wodurch Zusatzkosten von 2,4 cts/kWh entstehen. Der Windstrom verdrängt kostengünstigen Strom z.B. aus Steinkohle mit 3,6 cts/kWh, so dass der
    Windstrom vom Meer mit ca. 13 cts/kWh subventioniert wird.

3. Solarstrom

Solarstrom wird nach dem Erneuerbaren Energie-Gesetz mit rund 50 cts/kWh vergütet. Der Solarstrom ist nur an 900 Stunden pro Jahr ungesichert verfügbar, weshalb ständig Reservestrom vorgehalten werden muss, wodurch Zusatzkosten von 2,4 cts/kWh entstehen. Der Solarstrom verdrängt kostengünstigen Strom z.B. aus Steinkohle mit 3,6 cts/kWh, so dass der
    Solarstrom mit ca. 50 cts/kWh subventioniert wird.

4. Strom aus Biomasse

Strom aus Biomasse wird je nach Anlagengröße zwischen 8,9 und 11,5 cts/kWh vergütet. Gegenüber Steinkohle mit 3,6 cts/kWh wird
    Biomassestrom mit rund 6,5 cts/kWh subventioniert

5. Strom aus Wasserkraft

Strom aus Wasserkraft mit Neuanlagen wird je nach Anlagengröße zwischen 6,7 und 9,7 cts/kWh vergütet. Gegenüber Steinkohle mit 3,6 cts/kWh wird
  Strom aus neuen Wasserkraftanlagen mit rund 4,5 cts/kWh subventioniert

Die Subventionierung des Stromes aus Wind, Sonne, Biomasse erfolgt nach dem EEG (Erneuerbare- Energien-Gesetz) über den Strompreis direkt durch alle Stromverbraucher.

http://de.wikipedia.org/wiki/Erneuerbare-Energien-Gesetz#Verg.C3.BCtungss.C3.A4tze

Der Strom aus der CO2-freien Kernenergie kostet  nur 2 cts/kWh und wird überhaupt nicht subventioniert.  

 

Dr. Ludwig Lindner