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Schreiben an RWE Chef Terium

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veröffentlicht 06.09.2012

Dr. Ludwig Lindner

Schreiben an RWE Chef Terium

Sehr geehrter Herr Lindner,

vielen Dank für Ihr Schreiben an Herrn Terium, der mich gebeten hat, Ihnen zu antworten.

Lassen Sie mich eines vorweg sagen: Die Energiewende und der darin festgelegte schnelle Ausstieg aus der Kernenergie sind im Umfeld der tragischen Ereignisse in Japan gefasst worden. Parteiübergreifend und mit sehr großer Zustimmung der Bevölkerung. Unsere Aufgabe als Unternehmen ist es nun, mit diesen veränderten Rahmenbedingungen umzugehen. Wir wollen dazu beitragen, die Energiewende zu einem Erfolg zu machen.

Die Einschätzung, dass die Energiewende bereits heute gescheitert sei, können wir deshalb nicht teilen. Es sollte aber allen Beteiligten klar sein, dass die damit verbundene Umgestaltung der Energieversorgung technisch und gesellschaftlich eine große Herausforderung darstellt. RWE stellt sich dieser Herausforderung und treibt Entwicklungen in den Bereichen voran, die für diesen Umbau von großer Bedeutung sind: erneuerbare Energien, Netze, Energieeffizienz, Speichertechnologien, um nur einige zu nennen. Wir sind aber auch überzeugt, dass unter den gesetzten Rahmenbedingungen, unsere Kernkraftwerke Emsland und Gundremmingen weiterhin einen wichtigen Beitrag für eine sichere und umweltverträgliche Stromerzeugung in Deutschland leisten.

Zu Ihrem eigentlichen Anliegen: Wie Sie ja selber wissen, hat unser Kraftwerk Biblis mit Verabschiedung der 13. Atomgesetz-Novelle die Berechtigung zum Leistungsbetrieb verloren. Diese Novelle halten wir für verfassungswidrig, insbesondere weil sie verfassungsrechtlich geschätzte Eigentumspositionen verletzt, ohne hierfür die grundgesetzlich gebotene Entschädigungsregelung vorzusehen. Deshalb haben wir auch und gerade im Interesse unserer Aktionäre im Februar 2012 Verfassungsbeschwerde eingelegt. Das haben wir auch öffentlich deutlich gemacht. Die jetzt gestellten Stilllegungs- und Abbauanträge haben auf diese Verfassungsbeschwerde keinen Einfluss.

Mit freundlichen Grüßen

Stephanie Schunck

RWE Power AG
Unternehmenskommunikation/Energiepolitik
Huyssenallee 2, 45128 Essen
T extern +49 201 12-22088
F +49 201 12-22115

Vorsitzender des Aufsichtsrates: Dr. Rolf Martin Schmitz 
Vorstand: Dr. Johannes Lambertz (Vorsitzender),
Dr. Ulrich Hartmann, Antonius Voß, Erwin Winkel
Sitz der Gesellschaft: Essen und Köln
Eingetragen beim Amtsgericht Essen
Handelsregister-Nr. HRB 17420
Eingetragen beim Amtsgericht Köln
Handelsregister-Nr. HRB 117

Von: Ludwig Lindner [mailto:ludwig_lindner@t-online.de]
Gesendet: Sonntag, 12. August 2012 09:40
An: Terium, Peter
Cc: Großmann, Jürgen; Cirkel, Jan Peter; Alwin Fitting; Schmitz, Martin; Lambertz, Lothar
Betreff: Warum Antrag auf Stilllegung von Biblis? Erneut geschickt wegen Zahlensalat

Herrn
Peter Terium
Vorsitzender des Vorstandes der RWE AG
Huyssenallee 2
45128 Essen

Sehr geehrter Herr Terium,

In Ihrer Pressemitteilung vom 6.6.2012 wurde der nachfolgende Text
veröffentlicht:

Biblis, 06. August 2012, RWE Power

Kraftwerk Biblis: Anträge auf Stilllegung und Abbau der Blöcke A und B
bei der Genehmigungsbehörde eingereicht


Am 6. August 2012 hat RWE Power bei der für das Kraftwerk Biblis
zuständigen Genehmigungsbehöde, dem hessischen Ministerium für Umwelt,
Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (HMUELV), für den Block A
und den Block B jeweils einen Antrag nach § 7 Abs. 3 Atomgesetz auf
Stilllegung und Abbau gestellt.

Das Unternehmen hat sich für ein gestuftes Genehmigungsverfahren
entschieden, um der Genehmigungsbehörde die gesetzlich festgelegten
Unterlagen und Informationen vorzulegen. Darin sind unter anderem die
beantragte Vorgehensweise, der geplante Abbauumfang und die dabei
anzuwendenden Verfahren, die Auswirkungen auf die Umwelt sowie die
Vorkehrungen zur Gewährleistung des Strahlenschutzes darzulegen. Die für
diese erste Stufe notwendigen weiteren Unterlagen, wie etwa der Bericht
zur Umweltverträglichkeit oder der Sicherheitsbericht, werden sukzessive
erstellt und bis Ende 2013 eingereicht. Zu einem späteren Zeitpunkt wird
für jeden Block zumindest ein weiterer Antrag auf Abbau der Anlage
folgen. Darüber hinaus sind eine Umweltverträglichkeitsprüfung sowie
eine Öffentlichkeitsbeteiligung Bestandteil des Genehmigungsverfahrens.
Eine abschließende Entscheidung über die tatsächliche Durchführung der
Stilllegung und des Abbaus kann erst nach Vorliegen einer Genehmigung
erfolgen. RWE Power weist in diesem Zusammenhang auf die Dringlichkeit
der Fertigstellung und Inbetriebnahme des Endlagers Konrad hin, dessen
Verfügbarkeit zur Aufnahme von Abfällen aus der Stilllegung und dem
Abbau von Kernkraftwerken notwendig ist.

Unabhängig von der bereits jetzt erfolgenden Einleitung des
Genehmigungsverfahrens zur Stilllegung und zum Abbau des Kraftwerks
Biblis lässt RWE die Verfassungsmäßigkeit der 13. Novelle des
Atomgesetzes entsprechend der im Februar eingereichten Verfassungsklage
überprü¼fen.

Rückfragen bitte an:
Jan Peter Cirkel, Leiter Öffentlichkeitsarbeit,
T 06245 - 21 4953, F06245 - 21 4977, E-Mail:
mailto:JanPeter.Cirkel@kkw.rwe.com

Es bleibt für meine Kollegen und mich völlig unverständlich, warum Sie
in "vorauseilendem Gehorsam" die Stilllegungsanträge für Biblis A und B
eingereicht haben, zumal noch Klagen anhängig sind.
Siehe dazu Kurzinfo 341 Punkt 3 und 5 (Anlage) und RWE darf gegen
Atomstopp klagen Der Schaden von RWE wird auf 187 Mill. beziffert.
http://www.hr-online.de/website/rubriken/nachrichten/indexhessen34938.jsp?rubrik=36098&key=standard_document_45284015, 4.7.2012.
Der tatsächliche Schaden dürfte aus Aktionüberssicht noch deutlich höher sein.

Als Begründung für die hysterische Abschaltung der 8 deutschen Kernkraftwerke wurde die Katastrophe von Fukushima benannt.
Danach wurden alle Kernkraftwerke in Deutschland zwangsabgeschaltet, die 1980 oder früher in betrieb genommen wurden.
Fukushima als Begründung ist nicht stichhaltig 8 (siehe Anlage : Fukushima im Vergleich zu deutschen Kernkraftwerken)
Dabei sind im Umfeld um Deutschland noch insgesamt 50 Kernkraftwerke in Betrieb, die ebenfalls 1980 oder früher in Betrieb genommen wurden:  Belgien 3 Anlagen, Finnland 2 Anlagen, Frankreich 14 Anlagen, Großbritannien 7 Anlagen,
Niederlande 1 Anlage, Russland 13 Anlagen, Schweden 5 Anlagen, Schweiz 4 Anlagen, Spanien 1 Anlage (siehe atw Schnellstatistik
Kernkraftwerke 2011 atw 57 Jg. , Jan.2012, S. 49ff.

RWE sollte die Wiederinbetriebnahme von Biblis A und B beantragen und den Stilllegungsantrag zurückziehen, zumal die sog. Energiewende gescheitert ist.

Mit freundlichen Grüßen

Dr.Ludwig Lindner
Vorsitzender des Vereins
Bürger für Technik e.V.
Emslandstr. 5, 45770 Marl
Tel.: 02365-35725
ludwig_lindner@t-online.de
www.buerger-fuer-.technik.de  


Anlagen:
- Kurzinfo341
- 2-23.7.2011 Fukushima im Vergleich zu Deutschland

Dr. Ludwig Lindner