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Nachhaltige Entwicklung

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Nachhaltige Entwicklung

Als Definition dienen die Worte der Brundtland Kommission:

„Nachhaltige Entwicklung“ ist eine „Entwicklung, die die Bedürfnisse der Gegenwart befriedigt, ohne zu riskieren, dass künftige Generationen ihre eigenen Bedürfnisse nicht befriedigen können“.

Ziel

Die Verbesserung der ökonomischen und sozialen Lebensbedingungen aller Menschen, der heute und zukünftig lebenden, mit der langfristigen Sicherung der natürlichen Lebensgrundlage in Einklang zu bringen.

Nachhaltige Entwicklung
Konkretisierung des Leitbildes für den Energieverbrauch

  • Naturwissenschaftliche Grundlagen - Der zweite Hauptsatz der Thermodynamik
  • Nachhaltige Energieversorgung und die Nutzung erschöpfbarer Energievorräte
  • Energie und die Senkenfunktion der Umwelt
  • Nachhaltige Entwicklung und das allgemeine ökonomische Prinzip

Orientierungs- und Handlungsregeln

Die Nutzung erneuerbarer Ressourcen darf auf Dauer nicht größer sein als ihre Regenerationsrate.

Nicht-erneuerbare Energieträger und Rohstoffe sollen nur in dem Umfang genutzt werden, in dem ein physisch und funktionell gleichwertiger wirtschaftlich nutzbarer Ersatz verfügbar gemacht wird, in Form neu erschlossener Vorräte, erneuerbarer Ressourcen oder einer höheren Produktivität der Ressourcen.

Stoffeinträge in die Umwelt dürfen auf Dauer die Aufnahmekapazität bzw. Assimilationsfähigkeit der natürlichen Umwelt nicht überschreiten.

Die Gefahren und Risiken der Bereitstellung von Energiedienstleistungen für die menschliche Gesundheit müssen kleiner sein als die durch sie vermiedenen natürlichen Risiken.

Die Bereitstellung von Energiedienstleistungen soll zu möglichst geringen gesamtwirtschaftlichen Kosten (private plus externe Kosten) erfolgen.

Dazu dient die Lebenszyklusanalyse (LCA)

    · Bilanzierung von der „Wiege bis zur Bahre"

    · Ermittlung des Ressourcenverbrauchs bzw. der Ressourcenintensivität
     verschiedener Energiesysteme

    · - Energieaufwand
     - Materialaufwand
     - Umweltinanspruchnahme

Die Herausforderungen sind:

    Überwindung von Hunger und Armut, d. h. Schaffung humaner Lebensbedingungen für eine weiter wachsende Weltbevölkerung

    Vermeidung anthropogener Umweltbelastungen und Klimaänderungen, die die natürlichen Lebensgrundlagen gefährden

    Sicherung der Zukunftsfähigkeit des Wirtschafts- und Lebensraumes Deutschland, insbesondere der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit und bei ausreichender Beschäftigung

Die Herausforderungen haben einen direkten Bezug zur Energieversorgung, da:

    · die Verfügbarmachung von mehr bezahlbarer arbeitsfähiger Energie eine notwendige Bedingung zur Überwindung von Hunger und Armut, d. h. zur Schaffung humaner Lebensbedingungen sowie zur humanen Begrenzung des Wachstums der Weltbevölkerung ist,

    · der überwiegende Teil der Treibhausgas- und anderer Schadstoffemissionen aus der Energieversorgung stammen,

    · da die Sicherung des Wirtschaftsstandortes Deutschland ohne eine leistungsfähige Energieinfrastruktur und ohne wettbewerbsfähige Energiepreise nicht gelingen kann.

Zentrale Aufgabe:

Verfügbarmachung ausreichender Energiedienstleistungen für humane Lebensumstände einer wachsenden Weltbevölkerung bei gleichzeitiger Begrenzung der Inanspruchnahme von Umwelt und Natur, so dass diese auf Dauer erhalten bleiben.

-> Leitbild: „Nachhaltige Entwicklung“

Quelle: Vortrag “Nachhaltigkeit und Klimaschutz, Wettbewerbsfähigkeit und Versorgungssicherheit: ohne Kernenergie möglich?” von Prof. Dr.-Ing. A. Voß, Direktor des Instituts für Energiewirtschaft und rationelle Energieanwendung (IER) der Universität Stuttgart

Lesen Sie auch die Anmerkungen zum Endbericht von Lutz Niemann „Der Energiebericht – Nachhaltige Energiepolitik für eine zukunftsfähige Energieversorgung“ (Word-Doc, wenige kB)