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Leserbrief Solarsubventionen

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veröffentlicht 22.02.2011

Wolfgang Breyer vom 28.01.2011

Leserbrief Solarsubventionen

Herausgeber der Frankfurter Allgemeinen Zeitung leserbriefe@faz.de

In dem Beitrag ”Röttgens Rat will die Solarsubventionen kappen“ (F.A.Z. vom 27. Januar) wird berichtet, dass der Sachverständigenrat für Umweltfragen gefordert hat, die Förderung der solaren Stromerzeugung nach dem Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) auf einen jährlichen Bau von 500 – 1000 Megawatt (MW) zu beschränken. Dieser Vorschlag ist zu begrüßen, denn der Ausbau der Photovoltaik in unserem sonnenarmen Land ist in den letzten Jahren völlig aus dem Ruder gelaufen. Weit jenseits der Erwartungen selbst der Solarbranche sind im letzten Jahr rund 7000 MW neu installiert worden. Das war der Hauptgrund für die zum 1. Januar erfolgte starke Erhöhung der EEG-Umlage, die alle Verbraucher, auch Rentner und Hartz-IV-Empfänger, mit ihrer Stromrechnung bezahlen müssen, aber auch das Gewerbe und der größte Teil der Industrie. Vor zehn Jahren erwartete die Solarbranche einen jährlichen Zubau von rund 600 MW, jetzt geht das Bundesumweltministerium für 2011 von 3500 MW aus; wahrscheinlicher ist, das auch dieses Jahr wieder 7000 MW oder mehr dazukommen, wenn keine Deckelung erfolgt.

Der Bundesverband Solarwirtschaft stemmt sich begreiflicherweise gegen eine Deckelung. Um den Unmut der Verbraucher über die hohen Kosten der Solarförderung zu dämpfen, haben sich Bundesumweltminister Röttgen und der Bundesverband Solarwirtschaft auf einen gemeinsamen Vorschlag geeinigt, die nächste Absenkungsstufe der Solarstrom-Vergütung nicht erst zum 1. Januar 2012, sondern bereits zum 1. Juli 2011 für Dachanlagen und zum 1. September 2011 für Freiflächenanlagen vorzuziehen. Bei näherem Hinsehen gleicht der Vorschlag aber einem Placebo ohne wirksame dauerhafte Entlastung bei der EEG-Umlage. Denn erstens wird die außer der Reihe vorgeschlagene Absenkung auf die planmäßige Absenkung zum 1. Januar 2012 angerechnet, ab dann soll für den Leistungszuwachs wieder das bestehende EEG gelten. Zweitens kommt die Vorziehung der Absenkung überhaupt nur dann zum Tragen, wenn der Trend in den Monaten März bis Mai einen Zubau von mehr als 3500 MW erwarten lässt. Drittens ist die Absenkung je nach Leistungszuwachs abgestuft, von 3% bis 15%, und dieser letzte in der Presse herausgestellte Wert greift erst dann, wenn mehr als 7500 MW Zubau in diesem Jahr prognostiziert werden. Viertens trifft die Vergütungsabsenkung nur die Anlagen, die in der zweiten Jahreshälfte (Dachanlagen) bzw. in den letzten vier Monaten des Jahres ans Netz gehen.

Das bedeutet, als Rechenbeispiel: Geht man wie in 2010 von einem Zubau von 7000 MW aus und nimmt man an, dass je zur Hälfte Dach- und Freiflächenanlagen (mit jeweils unterschiedlichen Vergütungssätzen) gebaut werden, dann kommt heraus, dass die für die folgenden 20 Jahre zu gewährende Solarstrom-Vergütung der 2011 errichteten Anlagen nicht 1,344 Milliarden € pro Jahr (!) sondern „nur“ 1,275 Milliarden € pro Jahr ausmachen würde – 5,1 % weniger. Eine nennenswerte Dämpfung des Kostenanstiegs wäre das also nicht. In diesem Jahr macht die Solarförderung bereits 6,4 Mrd. € aus, fast die Hälfte der EEG-Umlage von 14 Mrd. €, und das für erwartete 3 % der Stromversorgung. Das Geld der Bürger für ineffiziente Maßnahmen einzusetzen, ist nicht nachhaltig. Das EEG muss effizienter werden.

Wolfgang Breyer, Buckenhof