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Leserbrief zu schwerem Unfall in Biogasanlage vom 09.11.2005
von Eckehard Goering
Sehr geehrte Damen und Herren,
diese Meldung hat mich wirklich sehr erschüttert, gerade wegen der fatalen Unfallfolgen mit 4 Toten.
Zum besseren Verständnis möchte ich einfügen: Die Umweltaufsicht über die Chemiefabriken und auch Biogasanlagen obliegt nicht dem jeweiligen Umweltministerium, sondern den Gewerbeaufsichtsämtern. Für den Betrieb solcher Anlagen müssen berufsgenossenschaftliche Vorschriften existieren. Diese kann man im Internet unter folgendem Link finden:
http://www.biogas.org/biogas/sicherheit/Sicherheitsregel_Biogasanlagen.pdf
Eigentlich eine klare und auch sichere Festlegung, da diese Regeln nicht von denen in einer Chemie-Anlage abweichen.
Ab dem 01.01.2006 gelten auch für Altanlagen verschärfte Regeln. Alle Biogas-Anlagen müssen bis zu diesem Zeitpunkt ein ATEX-Gutachten (Europäische Richtlinie zum Explosionsschutz, löst die alte Ex-Einstufung ab) vorweisen können. Je nach Gefahrenpotential sind also in solchen Anlagen auch Gaswarn-Detektoren vorgeschrieben.
Wie konnte es also zu solch einem schweren Unglück kommen? Hier kommt auf die Staatsanwaltschaft und die technischen Gutachter eine Menge Ermittlungsarbeit zu.
Ich möchte an dieser Stelle auf eine lückenlose und unvoreingenommene Untersuchung des Unfalls dringen, auch wenn es sich „nur“ um eine Biogasanlage handelt, damit sich solch eine Katastrophe nicht wiederholt!
Menschenleben sind nicht ersetzbar und jeder Unfall ist bekanntlich ein Unfall zuviel, egal ob er sich in einem Kraftwerk, einem Chemiewerk oder einer Biogasanlage ereignet!
Mit freundlichen Grüssen
Eckehard Goering
http://www.buerger-fuer-technik.de/team.html
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