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Leserbrief Atomstrom zu teuer

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Leserbrief Atomstrom zu teuer von Dipl. Ing.Helmut März, Beilstein,
Heilbronner Stimme 29.01.09, veröff. 2009 03

 

Antwort zu: Atomstrom zu teuer:

Nach § 31 Atomgesetz haftet der Inhaber eines Kernkraftwerkes unbegrenzt mit seinem gesamten Vermö¶gen für alle von diesem etwa verursachten Schäden. Zur Sicherstellung, dass der Inhaber gegebenenfalls auch entschädigen kann, muss er nach Atomgesetz eine Deckungsvorsorge treffen. Diese ist nach § 9 der atomrechtlichen Deckungsvorsorgeverordnung (At DeckV) für Kernkraftwerke auf 2,5 Mrd. Euro begrenzt. Mit höheren Schäden ist auch im schlimmsten realistischen Fall bei den deutschen Kernkraftwerken nicht zu rechnen, weil ihr Sicherheitsstandard inzwischen deutlich verbessert wurde. Eine Katastrophe wie in Tschernobyl kann bei den technisch völlig andersartigen deutschen Kernkraftwerken nicht eintreten.
Das weltweit sicherste Endlager ist Gorleben. Am 14.06.2000 hat der damalige Umweltminister Trittin per Unterschrift bestätigt, dass nichts mehr gegen Gorleben als Endlager einzuwenden ist.
Seit 8 Jahren wird jedoch die Freigabe offensichtlich aus grünem Parteiinteresse blockiert.

Die von Herrn Gabriel geforderte Abschirmung für 100 000, oder gar für eine Million Jahre, ist für eine menschheitsgeschichtliche Voraussage unsinnig.