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Leistung von Windkraftanlagen in Abhängigkeit von der Windgeschwindigkeit
Beispiel: 1,5 MW-Windkraftanlage * Fuhrländer FL-MD77/ Repower MD 77
Windgeschwin-digkeit (m/sec)
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Leistung (kW)
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Anteil der Auslegungs-leistung (%)
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4
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0
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0
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6
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200
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13
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7
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400
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27
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8
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600
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40
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9
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800
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53
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10
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1200
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80
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> 11
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1500
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100
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starker Sturm
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abschalten!
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Zum Ausgleich der Schwankungen der Windenergiebeistellung müssen 0,85 MW Regelleistung pro MW Windkraft aus Gasturbinen, Kohle-, Wasserkraft- und Kernkraftwerken bereit gehalten werden (Dr. Meller VDEW). Diese Kraftwerke müssen bei Windangebot unter Wirkungsgradverlust zurückgefahren oder ggf. wieder abgeschaltet werden (Gasturbine). Bei Braunkohle-, Wasserkraft- und Kernenergiestrom wird dabei Strom mit einem Arbeitskostenanteil von 1 cts/kWh zurückgedrängt gegenüber der staatlich verordneten Abnahmeverpflichtung von Windstrom mit ca. 9 cts/kWh. Die zeitgleiche Erzeugung von Windstrom und Abnahme durch Verbraucher schwankt zwischen 1 und 35 % der Zeit (Messungen von E.ON über deren deutschlandweites Versorgungsgebiet von der Nordsee/Ostsee-Küste bis nach Bayern). (Prof. Alt 27.10.03). Der Wert des Windstromes ist deshalb parktisch gleich Null.
Die Leistung einer Strömungsmaschine, hier Windkraftanlage, steigt mit der dritten Potenz der Strömungsgeschwindigkeit. Das heißt: Bei doppelter Geschwindigkeit achtfache Leistung, bei halber Windgeschwindigkeit ein achtel Leistung.
* Rundmail W. Eisenkopf Nr.5/4
Autor: Dr. Ludwig Linder, E-Mail: Ludwig.Lindner@buerger-fuer-technik.de
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