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Kosten Meseberger Beschlüsse

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Bericht von Dr. Lutz Niemann vom 13.12.2007 zum Thema:
 Die gigantischen Kosten der Meseberger Beschlüsse

Auf der Klausurtagung der Regierung am 23./24. August 2007 im Schloß Meseberg wurde aus klimapolitischen Gründen ein 30-Punkte-Programm beschlossen. Von diesem in den Medien schon verschiedentlich kritisierten Programm soll hier ein Programmpunkt auf seine Kosten untersucht werden, und zwar die
  Absicht, den Anteil der Erneuerbaren Energien an der Stromproduktion bis 2020
  auf 25 bis 30% zu erhöhen.
Die wesentlichen Quellen beim Strom von Erneuerbaren Energien sind Wasserkraft, Windräder, Photovoltaik und Biomasse, sie haben mit ca. 72 Mrd. kWh heute einen Anteil von 12% an der Stromerzeugung. Um 30% – das sind 186 Mrd. kWh – zu erreichen, müssen weitere 114 Mrd. kWh durch Sonne, Wind und Biomasse erzeugt werden, Wasserkraft ist in Deutschland nicht mehr zu steigern. Da Strom aus diesen Quellen bei uns unwirtschaftlich ist, wurde er durch das Erneuerbare Energien-Gesetz “wirtschaftlich gemacht“, indem dessen Zusatzkosten allen Stromverbrauchern per Gesetz auferlegt wurde. Eine beabsichtigte Steigerung auf 30% könnte durch nachfolgendes Modell erreicht werden:

Photovoltaik: Bei gleichmäßigem Anstieg der in den letzten drei Jahren installierten Leistung von jeweils rund 800 MW/Jahr auf 2000 MW/Jahr in 2020 ist dann eine Leistung 24 000 MW installiert. Das ergibt in 2020

eine Stromproduktion von

20 Mrd. kWh

(850 Volllaststunden pro Jahr)

mit Stromerzeugungskosten von

10 Mrd. EURO/Jahr

(50 ct/kWh)

gesamte Investitionskosten von

144 Mrd. EURO

(6000 EURO/kW)

Biomasse: Diese Energieform ist erwünscht, da sie Grundlaststrom liefern kann. Sie steht jedoch in Konkurrenz zur Nahrungsmittelerzeugung und ist daher nur begrenzt nutzbar. Wir unterstellen

eine Stromproduktion von

20 Mrd. kWh

(8760 Volllaststunden pro Jahr)

mit Stromerzeugungskosten von

2 Mrd. EURO/Jahr

(10 ct/kWh)

gesamte Investitionskosten von

5 Mrd. EURO

(2000 EURO/kW)

Die Erzeugung der Biomasse erfordert mit 2,4 Mill. ha ca. 20% der Ackerfläche in Deutschland.

Windkraft: Um die gewünschte Strommenge zu erreichen, müssen jeweils weitere 37 Mrd. kWh durch Windkraftanlagen an Land und auf See erzeugt werden.

Windkraft an Land: Es sind zusätzlich zu den schon vorhandenen 20 000 Windrädern in Deutschland weitere 10 000 Riesen-Windräder zu je 2,5 MW (Höhe ca. 160 m) zu errichten mit einer Leistung von 25 000 MW. Das ergibt

eine Stromproduktion von  rund

37 Mrd. kWh

(1500 Volllaststunden pro Jahr)

mit Stromerzeugungskosten von

3,7 Mrd. EURO/Jahr

(10 ct/kWh)

gesamte Investitionskosten von

37 Mrd. EURO

(1500 EURO/kW)

Windkraft auf See: Es ist eine installierte Leistung von ca. 10 000 MW erforderlich.
Das ergibt

eine Stromproduktion von  rund

35 Mrd. kWh

(3500 Volllaststunden pro Jahr)

mit Stromerzeugungskosten von

5,5 Mrd. EURO/Jahr

(15 ct/kWh)

gesamte Investitionskosten von

25 Mrd. EURO

(2500 EURO/kW)

Um das Ziel der Meseberger Beschlüsse nach der vorgezeichneten Modellrechnung zu erreichen, ergibt sich ein Investitionsvolumen bis 2020 von insgesamt 211 Mrd. EURO oder 16 Mrd. EURO pro Jahr (ohne Zinseffekte gerechnet), die aufzubringen sind.

Die Zusatzkosten dieser erneuerbaren Stromerzeugung in 2020 betragen rund 21 Mrd. EURO. Der zusätzliche Strom aus den erneuerbaren Energien kostet im Jahr 2020 etwa 18 ct/kWh gegenüber 3 ct/kWh aus heutigem konventionellem Strom. Im Mix bedeutet dies eine Verdoppelung des Strompreises gegenüber heute. Die Investoren holen sich ihr Geld durch die Einspeisevergütung zurück (zzgl. verbilligte Kredite, Steuererlass). Bei einem Kapitalrückfluß von 250% (wie in aktuellen Beteilungsangeboten zu Windparks angegeben) werden aus dem Invest. von 211 Mrd. EURO insgesamt 527 Mrd. EURO, die unsere Volkswirtschaft zu tragen hat.

Die Meseberger Beschlüsse kosten Deutschland mehr als 500 Mrd. EURO

Die Modellrechnung beinhaltet nicht:

  1. die Zusatzkosten der Stromversorger für Netzanbindung und Netzausbau,
  2. die Zusatzkosten der Stromversorger für den Neubau weiterer Schattenkraftwerke und deren Betrieb,
  3. die Zusatzkosten für den weiteren Kernkraftausstieg. (Zeitwert der 17 zur Zeit noch in Betrieb befindlichen Kernkraftwerke sind rund 30 Mrd. EURO, der nach derzeitiger Gesetzeslage vernichtet wird.)
  4. die Zusatzkosten durch die sich ergebende Verteuerung der knapper werdenden Lebensmittel, die infolge der Umfunktionierung von Ackerfläche zur Energieerzeugung entsteht (“Kornkraft statt Kernkraft“).

Es ist hinzuweisen auf die Tatsache, dass die dem deutschen Bürger von seiner Regierung durch diese Maßnahmen aufgebürdeten Lasten den CO2-Ausstoß in die Erdatmosphäre nicht beeinflussen können. Was bei uns in vielen Jahren evt. gespart wird, blasen aufstrebende Länder wie China und Indien durch Bau neuer Kohlekraftwerke in wenigen Wochen zusätzlich in die Luft.

Die Meseberger Beschlüsse werden Deutschland viel Kosten bringen, Wohlstand und Arbeitsplätze beseitigen, aber sonst nichts bewirken.
Wo bleibt der Sinn dieser Beschlüsse?

Nur die weitere Benutzung der Kernkraft zur Stromerzeugung kann ohne Zusatzkosten wirklich CO2 einsparen.

zusammengestellt nach einer Idee und den Daten von Johann Waldmann, Schwabach

Dr. Lutz Niemann