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Endlager für radioaktive Abfälle ...

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veröffentlicht 16.10.2010

Prof. Dr.-Ing. Helmut Alt, FH Aachen, 12.10.2009

Ist ein Endlager für radioaktive Abfälle notwendig und verantwortbar?

Zusammenfassende Bewertung

Intakte Endlager stellen keinerlei Gesundheitsgefährdung dar. Auch der spätere absichtliche Zugang zu einem Endlager ist sicher ohne unbeherrschbares Risiko möglich. Bei einem unbeabsichtigten Anbohren eines in Vergessenheit geratenen Endlagers sind beim Zusammentreffen mehrerer ungünstiger Randbedingungen Konsequenzen mit begrenzten Personenschäden zwar nicht auszuschließen, doch ist anzunehmen, dass eine Zivilisation, die technisch in der Lage ist, so tiefe Löcher zu bohren, auch in der Lage ist, mit den dann auftretenden Problemen ohne katastrophale Folgen fertig zu werden.

Die stabile geologische Formation des Wirtsgesteins gewährleistet einen zuverlässigen langfristigen Abschluss der radioaktiven Stoffe gegenüber der Biosphäre. Eine komplette Zerstörung der geologischen Formation in relevanten Zeiträumen kann ausgeschlossen werden. Denkbar hingegen ist die Bildung von Klüften, die bis in den eigentlichen Endlagerbereich reichen. Ein Austrag relevanter Mengen radioaktiver Abfälle als Feststoffe durch diese Klüfte kann jedoch ausgeschlossen werden, hierfür gibt es keinen geeigneten Mechanismus. Als möglicher Freisetzungspfad verbleibt nur der Wasserpfad. Durch die Klüfte eindringendes Wasser kann nach Durchkorrodieren der Metallbehälter auch die eingelagerten radioaktiven Materialien auslaugen. Durch deren hohe Auslaugebeständigkeit und durch weitere zurückhaltende Prozesse im Wirtsgestein können aber auch dabei katastrophale Folgen zuverlässig ausgeschlossen werden. Katastrophen durch undicht Werden sind bei einem Endlager für radioaktive Abfälle nach der Maßgabe menschlicher Erkenntnisfähigkeit auszuschließen.

Das mag überraschen, sehen doch Viele die angeblich ungelöste Entsorgung der Kernenergie als deren größtes Handicap an. Aber das entspricht nicht den Tatsachen. Es wird wohl die Diskussion im politischen Raum von interessierter Seite gezielt in diese Richtung gesteuert. Und dass manche Kräfte in der Politik diesen Zustand unbedingt so lange wie möglich aufrecht erhalten wollen, erkennt man am besten daran, dass diese Kräfte mit allen ihnen zur Verfügung stehenden Mitteln versuchen, jegliche Fortschritte bei der Realisierung eines Endlagers zu verhindern. Die Fortsetzung des politisch erzwungenen Moratoriums für die weitere Erkundung des Salzstockes bei Gorleben auf seine Eignung für ein Endlager spricht für sich. Bisher hat niemand ein Szenarium, wie es zu Freisetzungen radioaktiver Stoffe aus einem nach Recht und Gesetz errichtetem Endlager kommen könnte, angeben können. Daher ist jeder Aufschub in die abschließende Erkundung der bisher stets als geeignet qualifizierten Erkenntnisse im Salzstock Gorleben unverantwortlich, da dadurch unserem Land großer Schaden zufügt wird.

1000 m Sohle im Endlager
Konrad bei Salzgitter

Die inzwischen erfolgte gerichtsfeste Genehmigung des Endlagers in der Schachtanlage Konrad bei Salzgitter, einem ehemaligen Eisenerzbergwerk, für vernachlässigbar wärmeentwickelnde radioaktive Stoffe zeigt, dass die zur Erhaltung unserer technischen Standards notwendigen Entscheidungen, bei gutem Willen aller, auch in Deutschland noch möglich sind. Der ab 2014 vorgesehene Einlagerungsbetrieb wird derzeit vorbereitet. Dieses Endlager wurde nach dem Ende der Eisenerzförderung auf Vorschlag des damaligen Betriebsrates ab 1975 bezüglich seiner Eignung erkundet. Die Voruntersuchungen zeigten bereits wegen der außergewöhnlichen Trockenheit dieser Schachtanlage aufgrund vorgelagerter grundwasserabdichtenden Ton- und Mergelschichten, dass die Einlagerung radioaktiver Abfälle grundsätzlich in Frage komme. In der Zeit von 1976 bis 1982 wurde im Auftrag des Bundesministeriums für Forschung und Technologie die Eignung weiter erkundet und bestätigt.

Als Endlager für wärmeentwickelnde radioaktive Stoffe hat die bisher erfolgte Erkundung des Salzstockes Gorleben dessen Eignung stets bestätigt. Es ist zu erwarten, dass die weitere abschließende Erkundung die endgültige Eignungsfeststellung ergibt.

Eine weitere Suche nach einem bestmöglichen Standort ist nicht zweckmäßig und problemlösend, da diese Suche nie zu Ende ginge. Wenn jemand seinen Heiratswunsch auf den bestmöglichen Ehepartner spezifizieren würde, könnte die Suche zu Lebzeiten der Suchenden kein Ende finden und der Suchende oder die Suchende wäre auch mit 80 Jahren noch ohne Nachkommenschaft. Eine solche Strategie ist nicht nachhaltig und auch nicht verantwortbar.

Fazit

Endlager für beide Arten radioaktiver Reststoffe sind notwendig und verantwortlich Realisierbar. Während das Endlager im Schacht Konrad für die Aufnahme des Einlagerungsbetriebes planmäßig vorbereitet wird, wurde die abschließende Erkundung des bisher von den damit befassten sachkundigen Wissenschaftlern als geeignet erkannten Standortes für ein Endlagers im unberührten Salzstock Gorleben für wärmeentwickelnde radioaktive Reststoffe politisch unterbrochen und dadurch eine notwendige Bedingung für die nachhaltige, friedliche Nutzung der Kenenergie in Deutschland zur kostengünstigen Gewinnung elektrischer Energie leider nun seit 10 Jahre aufgeschoben und eine mögliche Problemlösung verhindert. Unserm Umweltminister Herrn Röttgen ist daher zu danken, die gesetzlichen Voraussetzungen geschaffen zu haben, die Erkundungen in Gorleben einem absehbaren Ende zuzuführen.

Vorsorgliche Erkundungen weiterer geeigneter Standorte würde nur dann einen Zeitvorsprung wirksam werden lassen, wenn der unwahrscheinliche Fall eintreten würde, dass sich bei der abschließenden Enderkundung im Salzstock Gorleben alle bisherigen Eignungsfeststellungen und Enderwartungen als nicht vollumfänglich haltbar oder gar unzutreffend ergeben würden.

Da die Endlageranforderungen in vielen auffindbaren geologischen Wirtsgesteinen mit wasserabdichtender Konsistenz erfüllt werden können, sind naturgemäß auch noch andere Standorte neben Gorleben als Endlager geeignet, aber nur eines ist nach derzeitigem Kernenergieausbaupotenzial erforderlich. Daher ist die Beschränkung auf den bereits weitgehend mit ausschließlich positivem Teilergebnis erkundeten Standort Gorleben aus ökonomischer Sicht geboten und ökölogisch vernünftig.

Alle Länder, die elektrische Energie aus der friedlichen Nutzung der Kenenergie erzeugen, und das sind alle Industriestaaten der Erde in unterschiedlichem Umfang, benötigen ein geeignetes Endlager für radioaktive Reststoffe. Deutschland war bisher eine der führenden Nationen für den Bau von Kernkraftwerken zur friedlichen Nutzung der Kernenergie zum Zwecke der Stromerzeugung und hat von daher auch die moralische Verpflichtung, in der Endlagerfrage der Welt vorbildhafte Lösungen zeitlich bedarfsgerecht anzudienen. Nichtstun, wie der Erkundungsstopp für den von den Fachleuten als geeignet befundenen Salzstock Gorleben politisch erwirkt, schafft keine Lösung des Problems, sondern verschiebt diese in unverantwortlicher Weise.

Prof. Helmut Röthemeyer (PTB verantwortlicher Gutachter für die Eignungsuntersuchung Gorleben ab 1979 bis 1983) und damaliger Befürworter der Mehrstandortsuche, am 17.9.2009 im Stern: „Wegen der bisherigen Erkundungsbefunde in Gorleben kann ich heute allerdings nur den Schluss ziehen: den Standort Gorleben zügig weitererkunden!“

Prof. Klaus Kühn: „Endlagerung radioaktiver Abfälle …“, KTG 2005, Ehrenmitgliedsvortrag