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EEG-Vergütungen bis 2013

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Bericht von Dr. Ludwig Lindner vom 17.01.2008 zum Thema
EEG-Vergütungen 2000 bis 2013

Der Verband der Netzbetreiber VDN hat die Vergütungen nach dem
EEG (Erneuerbare-Energien-Gesetz) von 2000 bis 2013 zusammengestellt. Danach wurden für 2007 rund 68 Mrd. kWh mit

7,7 Mrd. €

vergütet. Es summieren sich die EEG-Vergütungen von 2000 bis 2013 auf 91 Mrd. € für 833 Mrd. kWh. Der Durchschnittswert der EEG-Vergütungen beträgt rund 11 cts/kWh. Bei den wirtschaftlichen Verfahren zur Stromerzeugung aus Braunkohle, Kernenergie, Steinkohle, Erdgas und großer Wasserkraft  liegt der Strompreis im Mittel nur bei etwa 3,5 cts/kWh., d. h. das EEG kostet von 2000 -2013 zusätzlich rund 62 Mrd. € (833 x 0,11 – 0,035), die die Stromverbraucher über den Strompreis bezahlen müssen, d h. 750 € für jeden der 82 Mill. Bürger in Deutschland.

In diesen Beträgen sind noch nicht enthalten

  1. die Zusatzkosten der Stromversorger für Netzanbindung, Netzerweiterung, Schattenkraftwerke und
  2. die Kosten der Steuerausfälle durch steuerliche Absetzbarkeit der Investitionen in erneuerbare Energien.

http://vdn-archiv.bdew.de/global/downloads/Netz-Themen/eeg/EEG-Mifri-2013.pdf

Von 2000 bis 2020 hatte der frühere Bundeswirtschaftsminister Werner Müller 250 Mrd. € bereits im Jahr 2001 errechnen lassen.

Dr. Ludwig Lindner