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Bedeutung der Gentechnik für verschiedene Anwenderbereiche BiotechnologieGentechnikNov.07, veröfft. 12.2008
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Die Untersuchung „Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigungspotenziale der Biotechnologie in Deutschland“ wurde von der Deutschen Industrievereinigung Biotechnologie (DIB) und der Industrievereinigung Bergbau, Chemie, Energie (IG BCE) in Auftrag gegeben. Die Ergebnisse dieser aktuellen Studie des Fraunhofer-Instituts für System- und Innovationsforschung (ISI), Karlsruhe, und des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW), Berlin wurden im April 2007 der Öffentlichkeit vorgestellt. Es zeigt sich: Aktuell sind zwischen 258.000 und 443.000 Arbeitsplätze direkt von Biotechnologien beeinflusst. Die Zukunftsaussichten sind viel versprechend: Bis 2020 können mehrere Hunderttausend neue Arbeitsplätze in der Branche entstehen. In kurzer Zeit habe sich Deutschland in der Rangfolge der Biotechnologie-Standorte hinter die USA und Großbritannien auf Platz drei vorarbeiten können.
Gentechnik
Gentechnik bezeichnet die gezielte Veränderung von DNA-Sequenzen (DNA = Desoxyribonukleinsäure) Unter der Bezeichnung Gentechnik werden drei Bereiche unterschieden:
Die Lebensmittelunternehmen verwenden beispielsweise auf Basis der Biotechnologie erzeugte Vitamine und Enzyme. Auch Testsysteme, die Lebensmittelkontrolleure zum Nachweis von Krankheitserregern verwenden, basieren häufig auf biotechnischen Verfahren.
Die grüne Gentechnik
Ziele: Verbesserung der Eigenschaften von Pflanzen und Nutztieren:
- Erreichung höherer Ernteerträge
- Bessere Wirtschaftlichkeit mit geschütztem Saatgut
- Veränderung von Gestalt und Farbe z.B. bei Blumen
- Verbesserung der Widerstandfähigkeit gegen Schädlinge und Krankheiten
- Einbau von Resistenzen gegen Pestizide und Schädlinge , z.B. gentechnisch veränderter Mais gegen den Maiszünsler
- Ölpflanzen mit veränderter Fettsäurezusammensetzung
- Pflanzen mit verbesserten Ölen (z. B.Raps)
- Entfernung von Allergenen für gesündere Lebensmittel
- Pflanzen mit erhöhten Vitaminkonzentrationen (z.B. Golden Rice) - Herstellung von Sch¦dlingsbek¦mpfungsmitteln
Die Gentechnik ist in vielen Ländern der Welt bereits ein wie verbreitetes Werkzeug der Pflanzenzüchtung, in Deutschland immer noch behindert.
Gentechnisch veränderte Pflanzen machen anders als in Ländern Nord- und Südamerikas, noch einen sehr geringen Anteil am Anbau in Deutschland aus. Ein Grund dafür sind die restriktiven Koexistenz- und Haftungsauflagen des deutschen Gentechnikgesetzes.
Die rote Gentechnik
2006 waren in Deutschland 123 Arzneimittel mit 88 unterschiedlichen gentechnisch erzeugten Wirkstoffen zugelassen. Weltweit befinden sich über 350 Gentech-Substanzen in klinischen Prüfungen mit Patienten. (2006) Die Herstellung von Präparaten erfolgt z.B. mit Hilfe gentechnisch veränderter Bakterien. Gentechnisch hergestellte Medikamenten werden bei folgenden Krankheiten eingesetzt:
- Zuckerkrankheit (Insulin für Diabetiker, früher von Schweinen und Rindern)
- Blutarmut,
- Herzinfarkt,
- Wachstumsstörungen bei Kindern,
- verschiedene Krebsarten
- Bluterkrankheit (Hämophilie)
- Therapeutische Antikörper
- Für verschiedene Zwecke: Vitamine
- Therapeutische Antikörper
- Mittel zur Diagnose von immunkrankheiten
Auch die Lebensmittelunternehmen verwenden beispielsweise auf Basis der Gentechnik erzeugte Vitamine und Enzyme. Auch Testsysteme, die Lebensmittelkontrolleure zum Nachweis von Krankheitserregern verwenden, basieren häufig auf gentechnischen Verfahren.
Die weiße Gentechnik
Die Grüne Gentechnik und damit auch die weiße Gentechnologie wird bedauerlicherweise mit dem derzeit geltenden Gentechnikgesetz blockiert. Betroffen davon ist dabei die weiße Biotechnologie die pflanzliche Rohstoffe für die Chemieproduktion beistellt, wie:
- Zuckerrüben
- Mais
- Soja
- Raps
Eine Vielzahl von Chemie-Produkten kann mit biotechnischen Methoden hergestellt werden –z .B. Alkohole, Naturstoffe, Biokatalysatoren und verschiedene Spezial- und Feinchemikalien. Diese Anwendungen werden häufig unter dem Begriff „weiße Gentechnik oder weiße Biotechnologie“ zusammengefasst.
„Alte“ Gentechnik oder Züchtung
Auswahl von Pflanzen mit besonders günstigen Eigenschaften, z.B. die Züchtung der Zuckerrübe aus der Runkelrübe im 19. Jahrhundert Behandlung von Keimen durch ionisierende Strahlen, Wärme oder andere Einflüsse, um Mutationen im Erbgut hervorzurufen.
Kritik an der Gentechnik
- Gefahr der Herbidresistenz
- Gefahr für die Arten- und Sortenvielfalt
- Abhängigkeit der Bauern vom Saatgutlieferanten
- Veränderung im Primär- und Sekundärstoffwechsel in den Pflanzen
-Die Verträge der Saatgutkonzerne verbieten in der Regel die Wiederaussaat von Teilen der Ernte. Die Bauern müssen jedes Jahr aufs Neue Saatgut einkaufen. Dabei verlangt der Saatguthersteller Lizenzgebühren sowohl für die Saat als auch für die Ernteprodukte. (Terminator-Technologie)
Es sei daran erinnert, dass bei der Einführung der Eisenbahn in Deutschland ernsthaft darüber diskutiert wurde welche negativen gesundheitlichen Folgen die hohe Geschwindigkeit von 20-30 km/h auf den Menschen haben würde.
Eine sachliche Debatte wird erschwert durch die weitverbreitete Unkenntnis über die Möglichkeiten und Gefahren der Gentechnologie in der Bevölkerung, so dass, ähnlich wie bei der modernen EDV (z. B. zur Überwachung einzelner Personen) und auch bei der Kerntechnik, die Möglichkeiten und Gefahren gleichzeitig unter- und überschätzt werden.
Vorteile und Ziele der Gentechnik:
- Steigerung der Hektarerträge
- Pflanzen, die weniger Wasser benötigen und auf salzhaltigen Böden und Wüsten wachsen
- Pflanzen die mehr Früchte tragen
- Pflanzen, die weniger Nährstoffe benötigen
- Bekämpfung des Hungers
- Wirtschaftsbranchen der Zukunft
- Schwellenländer wie China, Indien, Brasilien oder auch Argentinien setzen verstärkt gentechnisch veränderte Pflanzen ein, um ihre landwirtschaftliche Entwicklung zu beschleunigen
Forscher, die praktische Gentechnik betreiben, sind zur Einhaltung zahlreicher Sicherheitsvorschriften verpflichtet. Die Gentechnik-Sicherheitsverordnung regelt in Deutschland die Arbeit mit gentechnisch ver¦nderten Organismen.
Kriminelle Aktivitäten und Behinderungen von Gentechnikgegnern
Ein Ausdruck des Protestes gegen gentechnisch veränderte Pflanzen stellen sogenannte Feldbefreiungen dar, wobei entsprechende Anbaugebiete rechtswidrig von Umweltaktivisten besetzt oder beschädigt werden. Bisweilen treffen solche Aktionen auch völlig Unbeteiligte. So zerstörten zum Beispiel 250 Aktionisten der Organisation mutatoes.org im April 2007 nahe der englischen Stadt Kingston upon Hull einen Acker auf dem ganz normale Bohnen gepflanzt waren in der falschen Überzeugung, dort befände sich ein Freisetzungsversuch mit Kartoffeln.
Die gentechnische Insulin-Produktion sollte bei Hoechst/Frankfurt a.M. gebaut werden. Nach immer neuen Schwierigkeiten durch den damaligen hess. Umweltminister Joschka Fischer wurde die Anlage im Elsaß gebaut. Inzwischen wird Insulin nach dem deutschen Verfahren weltweit erzeugt.
Nach dem von Rot-Grün (Künast) veranlassten Gesetz haftet ein Landwirt, der gentechnisch veränderte Pflanzen anbaut, wenn ins benachbarte Feld Samen übertragen wurde. Das ist praktisch das Todesurteil für den gentechnischen Pflanzenanbau in Deutschland, während in Nordamerika der Siegeszug der Grünen Gentechnik eingesetzt hat. Dieses Rot-Grüne Blockier-Gesetz muß wieder abgeschafft werden und es müssen die Voraussetzungen geschaffen werden, daß auch in Deutschland Forschung und Entwicklung auf dem Gebiet der Grünen Gentechnik ohne Sabotage betrieben werden kann.
Rechtliche Situation
Kennzeichnungspflicht für genetisch veränderte Produkte in der EU
Seit dem 18. April 2004 besteht innerhalb der EU eine Kennzeichnungspflicht für gentechnisch veränderte Produkte. Sie schließt ein, dass alle Produkte, die eine genetische Veränderung besitzen, gekennzeichnet werden müssen, auch dann, wenn die Veränderung im Endprodukt nicht mehr nachweisbar ist.
Ausgenommen von der Kennzeichnungspflicht sind Fleisch, Eier, Milchprodukte und mithilfe genetisch veränderter Bakterien hergestellte Produktzusätze. Ebenso Enzyme, Zusatzstoffe und Aromen, da sie im rechtlichen Sinne nicht als Lebensmittel gelten.
Eine Kennzeichnung muss nicht erfolgen, wenn die Verunreinigung mit genetisch verändertem Material unter 0,9 % (Stand: 2007) Gewichtsprozent liegt und zufällig oder technisch unvermeidbar ist.
Seit der Verabschiedung der EU-Öko-Verordnung im Jahr 2007 ist auch die Verwendung von gentechnisch hergestellten Mikroorganismen (wie Enzyme, Vitamine und Aminosäuren) in Ökoprodukten erlaubt, ohne dass diese ihren Status als Ökoprodukte verlieren oder entsprechend gekennzeichnet werden müssen.
Literatur:
- http://www.dib.org/default~cmd~shd~docnr~120930.htm Biotech Brief Nr.3
- Gentechnik aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
- www.buerger-fuer-technik.de/html/gentechnik.html
- www.buerger-fuer-technik.de Rot-Grüne Technik-Politik – ein Desaster
Dr. Ludwig Lindner
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