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Bau von Biogasanlagen

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veröffentlicht 21.07.2010

Helmut Groß, Tengen

Erneuerbare Energien - Bau von Biogasanlagen - vom 15.07.2010

Klimaschutz, unter welchen nun auch die Biogasanlagen an Kapitalanleger verkauft werden, hat in Deutschland nahezu den Stellenwert einer Ersatzreligion erlangt. So kann man mit den Zuzahlungen von einem Cent beim Sprit für das Auto einen Beitrag zur Ökologie leisten, irgendwo auf dem Globus wird dafür ein Bäumchen gepflanzt. Das klingt wie der Ablass im Mittelalter, ich gebe etwas, damit ist meine Seele befreit, konkret in diesem Fall: Ich brauche mir keine Sorgen mehr über zusätzliche Kilometer beim Autofahren machen!

Der Mensch verändert das Klima durch zusätzliches CO2, die Erde ist ein Treibhaus, so steht es in den Schulbüchern. Unsere Kinder und Jugendlichen müssen es glauben und auch lernen, denn bei der Lösung von Aufgaben wäre dies sonst falsch. CO2 ist und bleibt in der Atmosphäre ein Spurengas, der menschliche Anteil liegt bei ca. 3%. Mit einer Veränderung des Klimas oder gar einer Erwärmung hat CO2 nichts zu tun, ganz im Gegenteil - ohne CO2 gibt es kein Leben!

Unter dieser Thematik werden auch die notleidenden Landwirte animiert, Biogasanlagen zu errichten. In der Regel können diese jedoch diese Investition nicht tragen, sondern sind auf Kapitalanleger angewiesen. Mancherorts werben diese dann mit Renditen von 13%! Geht es also wirklich um die Natur und um unsere Lebensgrundlage, oder geht es wie in vielen Lebensbereichen sonst - wo kann ich rasch noch mehr mein Geld vermehren!

Im Gegensatz zur Photovoltaic und zu den “Windrädern” speisen Biogasanlagen in der Regel dauerhaft Strom in das Netz ein. Wirtschaftlich ist keines dieser Systeme, sondern durch den EEG-Aufschlag werden die Haushalte immer stärker mit den Stromkosten belastet.

Die Nutzung der “Abwärme” von Biogasanlagen wird nach dem KWK Gesetz dann zusätzlich mit einem Bonus von 2 Cent pro kWh vergütet. Damit zahlt der Stromkunde einen “Beitrag” für solche Heizungen.

Der EEG Zuschlag erreicht am 01.01.2010 einen Betrag von 2,047 Cent/kWh.

Diese Umverteilung ist im Grunde eine nicht sichtbare Steuer des Staates. Begleitende Gesetze wie zum Beispiel das Wärmegesetz Baden-Württemberg, das Teilenteignungen beinhaltet, kommen wir immer mehr in den Strom einer Planwirtschaft.

Die Veränderungen durch Biogasanlagen sind gewaltig und für betroffene Menschen mit Nachteilen von Lärm, Gestank und finanziellen Verlusten (Hausverkauf) verbunden.

Baugenehmigung

Biogasanlagen sind privilegiert, sie dienen der Landwirtschaft? Die notwendigen Silobehälter sind für Landwirtschaftliche Betriebe genehmigungsfrei. Im Zusammenhang mit einer Biogasanlage werden diese aber genehmigungspflichtig. Nach der Auslegung der Gesetze dienen diese aber nach wie vor dem landwirtschaftlichen Betrieb.

Fermenter-Stromerzeugung

Dieses Bauvorhaben gilt nach der Gesetzeslage ebensfalls als privilegiert. Bauherr ist auf dem Bauantrag der Landwirt. Finanziell sind diese aber fast nirgends dazu in der Lage diese Investition selbst zu erbringen. Für den Betrieb werden daher Gesellschaften mit Geschäftsführung gebildet. Darüber hinaus muss für die Stromerzeugung ein Betrieb gewerblicher Art angemeldet werden, damit fallen entsprechende Steuern an.

Der Landwirt “verkauft” seine Silage an diese Stromgesellschaft. Durch diese Konstellation wird erreicht, dass Traktoren und Anhänger nach wie vor mit grünen Kennzeichen fahren können. Die Silos zählen aus meiner Sicht zum gewerblichen Betrieb, da ohne Silomaterial kein Gas entsteht, und somit auch kein Strom produziert werden kann. Diese Lösung würde daher bedeuten, dass die Anhänger und die schweren Zugmaschinen schwarze Nummernschilder bekommen würden. Damit würde generell für diese Fahrzeuge ein Sonntag-und Feiertagsfahrverbot bestehen.

Erntearbeiten sind mit grünen KfZ-Kennzeichen zu jeder Tages- und Nachtzeit, wie auch an Sonn- und Feiertagen möglich. Die betroffene Bevölkerung muss damit für einen Gewerbebetrieb Lärm und Staub in Kauf nehmen.

Zufahrten zur Biogasanlage-Feldwegenetz

Nach dem es sich um privilegierte Vorhaben handelt, werden diese im Außenbereich, in der Regel an bestehenden Feldwegen errichtet. Die Zufahrten, wie auch das gesamte Netz der Erschließung der landwirtschaftlichen Fläche, sind für diese schweren Zugmaschinen (fast wie LKW`s) und deren Anhängern (30 Tonnen und mehr) niemals ausgebaut worden. Auch manche Ortsstraße, die zu diesen Wegenetz hinführt, wird auf Dauer diesen starken Belastungen nicht gewachsen sein.

Das Land Baden-Württemberg hat Möglichkeiten geschaffen, Wegeausbaumaßnahmen, auch im Hinblick auf diese veränderte Nutzung, durch Flurbereinigungsverfahren vornehmen zu lassen.

Damit werden gewerbliche Betriebe im Wege der Erschließungsmaßnahme direkt subventioniert. Nachdem bereits die De Minimis-Regelung, Förderung der Landwirtschaft, durch EU-Recht offen zu legen ist, stellt dieser Wegebau eine verdeckte Subventionierung einzelner Biogasanlagen dar. Ohne deren Wegnutzung würden mit Sicherheit diese Feldwege nicht den neuen Belastungen angepasst werden.

Zerstörung der Feldwege

Zu der enormen großen Belastung kommt die Verbreiterung der Fahrspur der großen Zugmaschinen und der Anhänger, einschließlich der Gülle-Transportfahrzeuge. Viele der Feldwege sind in Kies oder Teer in einer Breite von 3 Metern ausgebaut. Durch diese Fahrzeugüberbreite drückt die Last auf beide Fahrbahnränder. Die Folge wird sein, dass sich die Wege in der Mitte wölben werden und damit eigentlich in der Zukunft der Nutzung für Wanderer, Radfahrer oder Spaziergänger dauerhaft entzogen werden. Es kann nicht Aufgabe der Kommunen sein, Gewerbebetriebe auf diese Art und Weise durch einen kompletten Wegausbau zu fördern, Mittel dies zu finanzieren stehen den Kommunen überhaupt nicht zur Verfügung.

Umbruch von Wiesen – Ackerflächen in Hanglagen

Felder werden immer mehr für eine zweimalige Ernte angebaut. Der Winterroggen wird ca. Anfang/ Mitte Mai im Grünbestand siliert, anschließend erfolgt der Anbau von Mais auf der gleichen Fläche, im gleichen Jahr. Die Böden werden damit ausgelaugt.

Hangbereiche wurden von Wiesen zu Ackerflächen umgewandelt. Früher erfolgte das Pflügen entlang der Höhenschichtlinien, ein Abschwemmen von Humus war daher nur in äußerst geringen Fällen gegeben.

Mit großen Maschinen wird nun der Acker Hang auf- oder Hangabwärts gepflügt. Geringste Niederschläge führen dann dazu, dass das Wasser schneller talwärts fließt. Beim Anbau von Mais fehlt das Wurzelwerk um Humus fest zu halten. Bei starken Niederschlägen, wie z. B. bei Gewittern führt es dazu, dass die feinen Humusanteile abgeschwemmt werden. Wohnhäuser oder andere Gebäude am Ortsrand sind dann durch eine entsprechende Überflutung gefährdet. Hohe Sachschäden entstanden bereits.

In fünf, spätestens in zehn Jahren werden die Böden so ausgelaugt sein, dass in diesen Hanglagen kein großes Wachstum mehr gegeben sein wird. Sind die Flächen gepachtet, so könnten sie in der Regel wieder an den Eigentümer zurück gegeben werden. Dieser wird sich schwer tun, dann einen neuen Bewirtschafter für sein Eigentum zu finden. Diese Benutzung von Flächen trägt damit auch zu einer Teilenteignung des Grundstückseigentümers bei.

Nahrungsmittel

Es wird Energieweizen angebaut. Diese Wortschöpfung stammt daher, weil der Weizen im grünen Zustand geschnitten und siliert wird. Damit ist er aus der Nahrungskette ausgeschlossen. Wie soll auf Dauer die Nahrungskette für die in Deutschland lebenden Menschen aus eigener landwirtschaftlicher Produktion gewährleistet werden?

Die Viehhaltung geht aufgrund der geschilderten Umstände noch weiter zurück. Wir sind damit abhängig, aus welchen Ländern die Menschen dann in unserem Land mit Lebensmitteln beliefert werden.

Natur

Nicht nur die Erosion, sondern auch unsere Natur wird sich durch diesen übermäßigen Maisanbau und auch die frühe Ernte von Getreide im grünen Zustand verändern. Der Bestand der Wildschweine wird weiter zunehmen, da sie in diesen, sehr großen Flächen noch schwerer bejagbar sind. Ackerrandstreifen und damit auch die Artenvielfalt von Gräsern, über Schmetterlinge bis hin zu Vögeln - wird durch diese massive Nutzungsänderung, Lebensgrundlagen verlieren.

Ernte

An Sonn- und Feiertagen, jeweils abhängig von der Witterung wird geerntet: Große Maschinen auf den Ackerflächen - teilweise 10 Meter Mähbreite und Förderbänder verursachen ein erheblicher Lärm. Gerade in Ortsrandlagen ist dies für die dort lebenden Menschen mit einer Beeinträchtigung verbunden. Der Grünschnitt wird dann auf große Anhänger verladen und mit den überdimensionalen Zugmaschinen auf den Feldwegen durch die Ortslagen zu den Silos der Biogasanlagen transportiert. Dort stehen dann Pistenraupen (Im Winter zum Skifahren eingesetzt) bereit, um das Material einzuebnen und zu verdichten. Auch aus diesen Bereichen geht ein entsprechender Lärm aus.

Manche Zufahrtswege sind in Kiesform ausgeführt, entsprechende große Staubfahnen werden bei den Zu- und Abfahrten in Siedlungsteile hineingetragen.

Grundwasser

Durch den intensiven Anbau ist eine größere Dünung notwendig – auch mehr Spritzmittel werden eingesetzt. Dies wird sich auf das Grundwasservorkommen auswirken.

Fazit

Deutschland rettet nicht die Welt vor einem Klimawandel. Das Klima wird sich, wie seit bestehen der Erde, immer wieder ändern. Die Natur und damit auch der Mensch wird sich diesen Gegebenheiten weiterhin anpassen. Finanziell sind die enormen Kostensteigerungen bei der Energieversorgung mit Strom von den Haushalten nicht zu bezahlen.

Vom Bundesfinanzministerium wurde ein Gutachten dazu in Auftrag gegeben - wenn die Fortführung in dieser Art und Weise weiterhin stattfindet, werden wir auch unsere Wirtschaft und damit auch unsere Arbeitsplätze gefährden.

Ist dies die Zukunft für die Menschen in Deutschland, sind dies die Chancen für unsere Jugend?

Unsere Verantwortung liegt an der Erhaltung der Lebensgrundlagen, das heißt, dass die Natur mit Pflanzen, Tieren, am Ende der Kette steht der Mensch - so erhalten bleibt, dass insgesamt dieses Leben weiterhin möglich ist.

Ohne CO2 gibt es keine Pflanzen und damit kein Leben – das Klima kann der Mensch noch nicht beeinflussen oder gar steuern!

Helmut Groß, Bürgermeister