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 Historie von Gorleben

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Zur Historie von Gorleben vor Dr. Ludwig Lindner vom 15.01.2009

Die Atomkraftgegner behaupten immer wieder:

  • 1.       Die Auswahl von Gorleben sei nur aus politischen Gründen erfolgt
  • 2.       Fachliche Gründe spielten angeblich keine Rolle
  • 3.       Die Öffentlichkeit sei nicht ausreichend berücksichtigt worden
  • 4.       Schon deshalb sei Gorleben als Endlager völlig ungeeignet.

Die nachfolgende Chronologie der Endlageruntersuche in Deutschland und die Gründe der Entscheidung für Gorleben widerlegen die unhaltbaren Behauptungen der Atomkraftgegner.

Seit Mitte der 50er Jahre gab es Überlegungen zu den Rahmenbedingungen von Endlagern für radioaktive Abfälle. Schon in der 2.Hälfte der 50 Jahre wurden Salzformationen als geeignete Lagerstätten für radioaktive Abfälle erörtert. Diese Gedanken wurden in den 60er Jahren von einem Arbeitskreis der Deutschen Atomkommission aufgenommen.

  • 1963 empfahl die Bundesanstalt für Bodenforschung die Endlagerung in Steinsalzformationen
  • Ab 1972 wurde systematisch und bundesweit nach einem Standort gesucht. Dem Standortauswahlverfahren (vgl. BT-Drucksache 16/1669) lagen Sicherheits- und Umweltkriterien, das Bemühen um einen politischen Konsens, die Zustimmung vor Ort und in der Region sowie wirtschaftliche Überlegungen zugrunde.
  • 1976 wurde eine Projektgruppe eingesetzt, die 140 Salzstöcke in Deutschland benannte
  • In der Phase 1 kamen 23 Standort in die engere Wahl.
  • In der Phase 2 wurden die Rahmenbedingungen festgelegt: u. a. nicht mehr als 800 m unter der Erde. Danach kamen 14 Standorte in die engere Wahl.
  • In der Phase 3 kamen weitere Auswahlkriterien hinzu: Strahlenschutz, Infrastruktur, Einführung eines Wichtungssystems
  • In der Phase 4 kamen danach 4 Standorte zur weiteren Begutachtung:
  • In Niedersachsen Gorleben, Lichtenhorst, Mariaglück, und im Emsland: Wahn.
  • Am 22.2.1977 wurde von der Niedersächsischen Landesregierung unter Ministerpräsident
    Albrecht (CDU) Gorleben als möglicher Endlagerstandort benannt.
  • Am 5.7.1977 fasste daraufhin die Bundesregierung (SPD/FDP?) den Beschluss zur Erkundung von Gorleben als potentiellen Endlagerstandort, nachdem die RSK (Reaktorsicherheitskommission) auch für Gorleben stimmte.
  • Ende 1977 hatte der Landkreis eine „Gorlebenkommission“ einberufen, die bis zur Auflösung im Jahr 1991 in mehr als 70 Sitzungen als Forum für die Lokalpolitiker die Vertreter der Bürgerinitiativen und der Presse fungierte.
  • Im März/April 1979 fand das Gorleben-Hearing der Niedersächsischen Landesregierung statt.    Der Landkreis Lüchow-Dannenberg und die betroffenen Gemeinden standen dem Vorhaben positiv gegenüber.Beim Gorleben-Hearing, einem internationalen Gremium aus 20 Ländern waren Dr.Helmut Hirsch (1978 Minister in Österreich, als das Kernkraftwerk Zwentendorf per    Volksentscheid knapp abgelehnt wurde) als Koordinator und auch Wolfram König (heute Leiter    des Bundesamtes für Strahlenschutz) dabei. Es wurde allerdings nur einen Tag über Gorleben     verhandelt. Der größte Teil der Diskussion war der Frage der Proliferation gewidmet, weil      damals die Wiederaufarbeitung bestrahlter Kernbrennstoffe gesetzlich vorgeschrieben war (so Hirsch und König) und damals in Gorleben eine Industrieansielung in großem Rahmen     vorgesehen war mit Investitionen in Höhe von vielen Mrd. DM.
  • Im Juni 1979 verabschiedete der Kreistag mit großer Mehrheit eine zustimmende Stellungnahme zu den geplanten Erkundungsarbeiten in Gorleben.
  • Am 28.09.1979 fassten die Regierungschefs von Bund und Ländern den Beschluss, die Erkundung von Gorleben zügig voranzubringen, so dass in der 2. Hälfte der 80 Jahre Entscheidungsgrundlagen vorliegen sollten (Bulletin der Bundesregierung vom 11.10.1979, Nr. 11, S. 1133)
    Daraufhin begann die Erkundung des Standortes Gorleben unter Einbeziehung internationaler Erkenntnisse nach dem Stand von Wissenschaft und Technik.
  • Im Jahr 1983 stellte die PTB (Physikalisch-Technische Bundesanstalt in Braunschweig) fest, dass die Eignungshöffigkeit von Gorleben erfüllt ist. Die Bundesregierung stimmte zu. Daraufhin wurde das Erkundungsbergwerk Gorleben angefahren.
  • Im April 1990 legt das BfS (Bundesamt für Strahlenschutz) eine aktuelle Bewertung der    übertägigen Erkundungsergebnisse auf Grund einer erweiterten Datenbasis vor. Darin werden die Ergebnisse von 1983 und die Eignungshöffigkeit bestätigt.
    Es wurde kritisiert, dass die Genehmigung von Gorleben nach dem Bergrecht erfolgte. Dass die Erkundung von Gorleben auf der Grundlage des Bergrechtes zulässig ist, hat das    Bundesverfassungsgericht bereits 1990 entschieden12) S.604)
  • Im Februar 1999 hatte die Bundesregierung (SPD/Grüne) einen Arbeitskreis Auswahlverfahren Endlagerstandort (AkEnd) ins Leben gerufen. Im Jahr 2002 legte der AkEnd seine Empfehlungen für ein komplexes 3-stufiges Auswahlverfahren - bezogen auf
  • das gesamt Bundesgebiet vor (”weiße Deutschlandkarte“). Es gab zahlreiche sachliche Einwände gegen das AkEnd-Modell 11). Kernkraftbefürworter kritisierten den AkEnd als unnötig, da ihrer Ansicht nach mit Gorleben und Schacht Konrad geeignete Standorte gefunden und die technischen Aspekte der Endlagerung weitgehend gelöst sind.. Die wachsenden Mengen radioaktiven Abfalls sehen sie nicht als ungelöstes Entsorungsproblem, sondern als Ergebnis einer politischen Blockadestrategie, in welcher der AkEnd einen wichtigen Baustein darstellt. 13)
  • 14.06.2000: Vereinbarung über den Kernenergieausstieg zwischen der Bundesregierung    (SPD/Grüne) und den Energieversorgungsunternehmen (EVUs). Hierin hat die Bundesregierung ausdrücklich bestätigt, dass die bisher gewonnenen Erkenntnis der Nutzung des Salzstockes Gorleben als Endlager für radioaktive Stoffe nicht entgegenstehen. Dies schwächte alle bis dahin gefundenen Argumente gegen den Salzstock Gorleben.
  • 2004: Der Bundesrat (BR-Drucksache 279/04), das Land Niedersachsen, und der Bundesrechnungshof fordern eine Beendigung des Moratoriums und die Wiederaufnahme der Erkundungsarbeiten im Salzstock Gorleben. Die Standortgemeinden haben bereits im Jahr 2000 die Fortsetzung der Erkundung gefordert.
  • 04.11.2005: Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) veröffentlicht eine zusammenfassende Bewertung mit dem Titel: „Konzeptionelle und Sicherheitstechnische Fragestellungen im Vergleich“. Der Bericht bestätigt, „Salz als Wirtsgestein geeignet ist. Kein anderes in Deutschland verfügbares Wirtsgestein hat gegenüber dem Salz generische Vorteile. Nach dem gegenwärtigen Stand gibt es keine Gründe, die gegen Gorleben als Endlager sprechen.
  • 2006: Im Gerichtsentscheid zum Schacht Konrad wird festgestellt, dass nach dem
  • Atomgesetz nicht der beste Standort für ein Endlager gesucht werden muss, solange der gewählte Standort den Sicherheitskriterien für ein Endlager genügt 13)
  • Literaturstellen:
  • 10. Klaus Poggendorf, von 1978 bis 1996 Oberkreisdirektor des Landkreises Lüchow-Dannenberg   "Gorleben- Der Streit um die nukleare Entsorgung und die Zukunft einer Region" erschienen    2008, Preis  22,80 € ,  ISBN -Nr. 978 -3 - 922639-13-8 
  • 10.a. Joachim Bluth , Niedersächs. Ministerium für Umwelt und Klimaschutz, Vortrag beim   Endlagersymposium am 31.10.08 in Berlin, zur Historie von Gorleben.
  • 11. Prof. Dr.Rupert Scholz, Statement auf dem Endlagersymposium am 31.10/1.11. 2008 in Berlin
  • 12.    Sicherheitsanforderungen an die Endlagerung wärmeentwickelnder Abfälle – Eine Bewertung des BMU-Entwurfes atw, 53 Jg. (Okt.2008), S.603 ff. siehe dazu Bundesumweltministerium 29.7.08:
  • 1 Sicherheitsanforderungen an die Endlagerung wärmeentwickelnder radioaktiver Abfälle – Entwurf. 13.    http://de.wikipedia.org/wiki/AkEnd